Thema: E-Bilanz

Mit dem Begriff der E-Bilanz wird in Deutschland die elektronische Übermittlung einer Unternehmensbilanz an das zuständige Finanzamt bezeichnet. Eine solche Unternehmensbilanz umfasst die Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Übermittlung erfolgt durch Datenfernübertragung.

 

Folgende Unterlagen sind ab dem Jahr 2013 in elektronischer Form als sog. XBRL-Datensatz an die Finanzbehörden zu übertragen:

  • Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
  • steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung
  • Ergebnisverwendungsrechnung
  • Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften

Die Steuertaxonomie umfasst dabei ein sog. Global-Common-Data-Modul mit den Unternehmens-Stammdaten und ein Generally-Accepted-Accounting-Principles-Modul mit den Daten des steuerlichen Jahresabschlusses.